DEUTSCHER WETTERDIENST
Bei Beginn der Ausbildung · die Beitrittserklärung zum Verein einschließlich einer Bankeinzugsermächtigung, · eine Geburtsurkunde (oder eine beglaubigte Kopie), · ein polizeiliches Führungszeugnis (gibt es beim Ordnungsamt), · ein Auszug aus dem Flensburger Zentralregister (anfordern kannst Du diesen Auszug hier), · das Tauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt, · bei Minderjährigen zudem eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. · Erste-Hilfe-Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort”
für den Segelflugschein PPL-C:
· Ausbildungsbeginn ab 14 Jahren · Lizenzerwerb ab 16 Jahren · theoretische Ausbildung in sieben Fächern · Funksprechzeugnis BZF2 (deutsch) · 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug, · 60 Starts und Landungen, davon mindestens 20 im Alleinflug, · drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem weiteren Flugplatz, · mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer, · 50 Kilometer Streckenflug im Alleinflug, · praktische Einweisung zum Beherrschen des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen.
für den Motorsegler-Schein PPL-C-RMS:· den Segelflugschein PPL C · ergänzende theoretische Ausbildung · mindestens 10 Flugstunden · 20 Starts und Landungen im Alleinflug · An- und Abflüge zu/von kontrollierten Flugplätzen · Navigationsdreieckflug von mindestens 270 Kilometern mit Fluglehrer mit Zwischenlandung auf einem mindestens 100 Kilometer entfernten Flugplatz sowie einer weiteren Zwischenlandung · ein zweiter Navigationsstreckenflug von mindestens 270 Kilometern im Alleinflug · praktische Einweisung zum Beherrschen des Motorseglers in besonderen Flugzuständen