DEUTSCHER WETTERDIENST

Voraussetzungen

Bei Beginn der Ausbildung

· die Beitrittserklärung zum Verein einschließlich einer Bankeinzugsermächtigung,
· eine Geburtsurkunde (oder eine beglaubigte Kopie),
· ein polizeiliches Führungszeugnis (gibt es beim Ordnungsamt),
· ein Auszug aus dem Flensburger Zentralregister (anfordern kannst Du diesen Auszug hier),
· das Tauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt,
· bei Minderjährigen zudem eine beglaubigte Einverständniserklärung der                                      Erziehungsberechtigten.
· Erste-Hilfe-Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort


für den Segelflugschein PPL-C:


· Ausbildungsbeginn ab 14 Jahren
· Lizenzerwerb ab 16 Jahren
· theoretische Ausbildung in sieben Fächern
· Funksprechzeugnis BZF2 (deutsch)
· 25 Flugstunden, davon 15 Stunden im Alleinflug,
· 60 Starts und Landungen, davon mindestens 20 im Alleinflug,
· drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem weiteren Flugplatz,
· mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer,
· 50 Kilometer Streckenflug im Alleinflug,
· praktische Einweisung zum Beherrschen des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen.


für den Motorsegler-Schein PPL-C-RMS:
· den Segelflugschein PPL C
· ergänzende theoretische Ausbildung
· mindestens 10 Flugstunden
· 20 Starts und Landungen im Alleinflug
· An- und Abflüge zu/von kontrollierten Flugplätzen
· Navigationsdreieckflug von mindestens 270 Kilometern mit Fluglehrer mit Zwischenlandung      auf einem mindestens 100 Kilometer entfernten Flugplatz sowie einer weiteren                           Zwischenlandung
· ein zweiter Navigationsstreckenflug von mindestens 270 Kilometern im Alleinflug
· praktische Einweisung zum Beherrschen des Motorseglers in besonderen Flugzuständen