DEUTSCHER WETTERDIENST

GESCHÄFTSORDNUNG

Geschäftsordnung

  • Über jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
  • Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die ihre Beiträge und fällige sonstige Beträge bis zum jeweils laufenden Monat entrichtet haben.
  • Die Mitglieder erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort.
  • Zur Geschäftsordnung ist das Wort sofort zu erteilen.
  • Aus der Versammlung eingebrachte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.
  • Wenn zu einem Punkt mehrere Anträge eingebracht werden, ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen.
  • Bei Antrag auf Schluss der Debatte erhält vor der Abstimmung noch je ein Redner für und gegen den Antrag das Wort.