DEUTSCHER WETTERDIENST
Geschäftsordnung
Über jede Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll der Jahreshauptversammlung ist von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die ihre Beiträge und fällige sonstige Beträge bis zum jeweils laufenden Monat entrichtet haben.
Die Mitglieder erhalten in der Reihenfolge ihrer Wortmeldungen das Wort.
Zur Geschäftsordnung ist das Wort sofort zu erteilen.
Aus der Versammlung eingebrachte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt.
Wenn zu einem Punkt mehrere Anträge eingebracht werden, ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen.
Bei Antrag auf Schluss der Debatte erhält vor der Abstimmung noch je ein Redner für und gegen den Antrag das Wort.